Keine Tattoofarbe ist illegal

Keine Tattoofarbe ist illegal

In manchen Medien werden derzeit viele Unwahrheiten bezüglich Tattoofarben publiziert, die wir mit diesem Flyer aufklären und berichtigen müssen. Denn diese schlecht recherchierten Beiträge und nicht validierten Produkttests, vermitteln definitiv ein falsches Bild für die Öffentlichkeit. Somit werden die Menschen stark verunsichert, die sich gerne tätowieren lassen möchten, sowie die, die das Kunsthandwerk lieben und ausführen. Und dies nur, weil Tattoofarben aktuell ein medienwirksames Thema darstellen, mit dem Verlage und Produktionsfirmen Quoten erzielen können.
Warum ist keine Farbe illegal? Die gesetzlichen Grundlagen.

Jede Tattoofarbe, die den rechtlichen Grundlagen entspricht, ist auch als Tattoofarbe zugelassen und somit legal. In manchen Medien (vor allem Produkttests) wird ein falsches Bild erzeugt! Dort werden Farben an den Pranger gestellt und illegalisiert, obwohl sie das rechtlich nicht sind. Damit eine Tattoofarbe auf dem Europäischen Markt verkauft werden darf, müssen die folgenden rechtlichen Bedingungen erfüllt sein.

Die Tattoofarbe muss beim BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) angemeldet sein. Die Anmeldung bedeutet, dass der Hersteller (bzw. Importeur) alle Inhaltsstoffe der anzumeldenden Farbe angeben muss. Es werden hier keine labortechnischen Tests durchgeführt. Die Daten, die beim BVL eingereicht werden, gehen an die deutsche Giftnotrufzentrale und an die österreichischen sowie die schweizer Kollegen. Bei unerwünschten Nebenwirkungen hat der behandelnde Arzt über die Giftnotzentrale sofortigen Zugriff auf die Inhaltsstoffe und kann bestmöglich reagieren.
Diese BVL Anmeldung ist u. a. notwendig, um die Tattoofarbe durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen „zertifizieren“ zu lassen. Dieser ist hauptsächlich in der Kosmetik und Lebensmittelindustrie tätig und wird eingesetzt, damit ein externer und vor allem unabhängiger Gutachter die gewissenhafte Arbeit des Herstellers /Importeurs bestätigen kann. Der Sachverständige stellt die vom CVUA (Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt) Karlsruhe und Freiburg geforderten Konformitätserklärungen aus, die weithin als „Zertifikate“ bezeichnet werden. Sie versichern, dass die geprüften Tattoofarben gemäß der EU Resolution ResAP (2008) 1 und der in Deutschland geltenden TVO (Tätowiermittelverordnung) produziert wurden.
Eine Tattoofarbe muss auf dem Etikett deutlich als solche deklariert sein. Bspw. durch die Begriffe: Tätowierfarbe, Tattoofarbe oder Tattoo Ink. Künstlerfarben sind rechtlich keine Tattoofarben und sollten auch nicht zum Tätowieren verwendet werden.

In diesem Zusammenhang ist eine weitere Richtigstellung wichtig: Es wird oft kommuniziert, dass alle Farben, die auf der Website des CTL aufgeführt sind, legal seien und im Umkehrschluss all das illegal ist, was nicht aufgelistet ist. Das ist falsch! Es werden lediglich die Tattoofarben aufgelistet, für die das CTL die analytischen Untersuchungen durchgeführt hat. Jedoch können Tattoofarben auch in anderen Laboratorien getestet werden. Das CTL Bielefeld ist lediglich ein Anbieter, bei dem diese Dienste in Anspruch genommen werden können.
Tattoofarben sind so sicher wie noch nie.

Die Gesundheitsämter sammeln stichprobenartig Farben in Tattoostudios und auf Conventions ein, um zu prüfen, ob die eingesammelten Tattoofarben die oben genannten gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die betroffenen Tattoofarben zurückgerufen, um den Verbraucher zu schützen. Bei einem Rückruf wird tatsächlich nur das zurückgerufen, was erwischt worden ist. D. h. die entsprechende Charge (Produktionseinheit). Die Importeure und Inverkehrbringer (Händler) werden vom Gesundheitsamt dazu aufgefordert und sind verpflichtet die betroffenen Farben von den Kunden zurückzufordern.

Eben aufgrund dieser Arbeit – was in der Lebensmittelindustrie gang und gäbe ist – wird gewährleistet, dass schadhafte Ware schnellstmöglich vom Markt kommt!

Für die entsprechenden Tests für den Nachweis, ob eine Tattoofarbe den Richtlinien der EU Resolution und denen der Tätowiermittelvordnung entsprechen, gibt es noch keine Norm in der Gesetzesniederschrift. Es ist derzeit vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, auf welche exakte Weise ein labortechnischer Test durchgeführt werden muss, um die Inhaltsstoffe einer Tätowierfarbe nachzuweisen!

Und somit kommen wir zurück zu den Medien: Kein Medium, weder ein Fernsehsender noch ein großer Verlag kann aktuell behaupten, dass Tattoofarben illegal oder gar verboten sind! Es ist schlichtweg falsch! Denn noch mal: Es existieren keine exakt definierten Testmethoden bzw. Vorschriften seitens der Gesetzgebung. (Daran wird aktuell jedoch tatkräftig gearbeitet.)
Die Schlacht der Zertifikate!

Hersteller, Importeure und Händler veröffentlichen in letzter Zeit eine Vielzahl unterschiedlicher Zertifikate. Diese sind inhaltlich und in ihrem Nutzen so vielfältig, dass wir eine kleine Zusammenfassung bereitstellen möchten, um zu erklären, welche Zertifikate für wen relevant sind.

BVL Anmeldungen sind für die Bewertung einer Tattoofarbe schlichtweg nutzlos. Es ist eine reine Anmeldebestätigung ohne weitere Aussagekraft bzgl. der Inhaltsstoffe oder der Verkehrsfähigkeit.
Konformitätserklärungen (Farbenzertifikate) sind für Endkunden, also denjenigen wichtig, der sich tätowieren lassen möchte. Denn aufgrund dieser Konformitätserklärung kann man sich als Tattookunde sicher sein, dass eine Tattoofarbe, wie oben erläutert, gemäß der EU Resolution und der TVO (Tätowiermittelverordnung) produziert wurde. Diese Konformitätserklärung sollte von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ausgestellt worden sein.
Schwermetall-Datenblätter Diese Datenblätter sind für Tätowierer wichtig. Denn in diesen Datenblättern ist festgehalten, welche Schwermetalle (bspw. Nickel) in welchen Mengen ggf. enthalten sind. Somit kann der Tätowierer bei ggf. vorliegenden Allergien seitens des Kundens, die entsprechenden Farben meiden.
Material Safety Datasheets (MSDS) sind für Importeure, Transporteure und Leute, welche die Farben lagern oder transportieren, damit im Falle eines Brandes oder Unfalls, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zum Personenschutz beurteilt werden können. Die Anmeldung in den anderen Ländern erfolgt mit der BVL-Meldung.

Kein Grund zur Panik!

Trotz der noch zu optimierenden gesetzlichen Grundlagen, gibt es keinen Grund zur Panik! Denn aktuell wird diesem Thema so viel Aufmerksamkeit vom Gesetzgeber, von deutschen Herstellern und staatlichen Institutionen wie dem BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) geschenkt, wie noch nie! Das BfR hat die Aufgabe den Verbraucher zu schützen und durch fachkompetente wissenschaftliche Forschung fundierte Grundlagen für die Gesetzgeber zu liefern. Was zurzeit genau unternommen wird, würde den Rahmen dieses Flyers weit sprengen. Vor wenigen Monaten fand allerdings das erste internationale Symposium zum Thema „Tattoo Safety“ in Berlin statt, zu dem aus der ganzen Welt Fachwissen zusammengetragen und diskutiert wurde und nun verarbeitet wird.
Fazit: Alles gut!

Ja es besteht Handlungsbedarf seitens aller Beteiligten. Vom Gesetzgeber über Hersteller, Importeure, Händler und Tätowierern bis hin zum Tattookunden. Aber es ist positiv, dass derzeit tatkräftig Hand in Hand an einer für den Verbraucher sicheren Situation gearbeitet wird. Egal, was die Medien aufgrund schlechter Recherche publizieren!

Keine Farbe ist illegal. Und das bereits seit über tausenden v