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BIO- Tattoo- endlich ein Urteil PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Eva   
Montag, 5. Oktober 2009

BIO-Tattoo - endlich ein Urteil

Ein Tätowierer, der einem Kunden zusichert, die Tätowierung werde sich in jedem Fall binnen drei bis sieben Jahren wieder vollständig verflüchtigen, weil sie ja nur in die oberste Hautschicht "eingefräst" werde und im Übrigen ja auch nur "Biofarben" verwendet würden, hat seinem Kunden Schadensersatz zu leisten, wenn die Tätowierung (im aktuell behandelten Fall ein Sonnensymbol rund um den Bauchnabel) nach fast zehn Jahren lediglich etwas verblasst, aber immer noch deutlich sichtbar ist.
Die Frau, die ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, kein dauerhaftes Tattoo zu wollen, sondern nur ein "Temporary Tattoo" kann nun ein angemessenes Schmerzensgeld und die Kosten für eine Entfernung mittels Laserbehandlung verlangen.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 22.10.2008 - Aktenzeichen: 7 U 125/08
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 28. Oktober 2009 )
 
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